Weitere Entscheidung unten: BGH, 03.02.2021

Rechtsprechung
   BGH, 05.08.2021 - 2 StR 442/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,41173
BGH, 05.08.2021 - 2 StR 442/20 (https://dejure.org/2021,41173)
BGH, Entscheidung vom 05.08.2021 - 2 StR 442/20 (https://dejure.org/2021,41173)
BGH, Entscheidung vom 05. August 2021 - 2 StR 442/20 (https://dejure.org/2021,41173)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,41173) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 64 StGB; § 73 StGB
    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (symptomatischer Zusammenhang: alleinige Ursächlichkeit des Hangs nicht notwendig; Hang); Einziehung (Einziehungsanordnung: Klarheit über den Umfang der Einziehung)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 64 StGB, § 29 BtMG, §§ 29 ff BtMG
    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt: Vorliegen eines "Hangs" bei einem betäubungsmittelabhängigen Straftäter

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Erörterung eines drohenden Bewährungswiderrufs nicht als bestimmenden Strafzumessungsgesichtspunkt ; Korrektur der Einziehungsanordnung; Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erörterung eines drohenden Bewährungswiderrufs nicht als bestimmenden Strafzumessungsgesichtspunkt; Korrektur der Einziehungsanordnung; Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

  • rechtsportal.de

    Erörterung eines drohenden Bewährungswiderrufs nicht als bestimmenden Strafzumessungsgesichtspunkt; Korrektur der Einziehungsanordnung; Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

  • datenbank.nwb.de
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 07.10.1992 - 2 StR 374/92

    Zulässigkeit der Beschränkung der Revision auf den Rechtsfolgenausspruch unter

    Auszug aus BGH, 05.08.2021 - 2 StR 442/20
    Dass nur der Angeklagte Revision eingelegt hat, hindert die etwaige Nachholung einer Unterbringungsanordnung nicht (§ 358 Abs. 2 Satz 3 StPO); die Nichtanwendung des § 64 StGB ist nicht vom Rechtsmittelangriff ausgenommen (vgl. Senat, Urteil vom 7. Oktober 1992 - 2 StR 374/92, BGHSt 38, 362).
  • BGH, 17.02.2021 - 2 StR 294/20

    Urteilsgründe (Darstellung der Strafzumessungserwägungen: Beschränkung auf

    Auszug aus BGH, 05.08.2021 - 2 StR 442/20
    Dass das Landgericht einen drohenden Bewährungswiderruf nicht als bestimmenden Strafzumessungsgesichtspunkt angesehen und erörtert hat, ist vorliegend nicht durchgreifend rechtsfehlerhaft (vgl. auch Senat, Urteil vom 17. Februar 2021 - 2 StR 294/20 Rn. 19).
  • BGH, 06.07.2018 - 1 StR 261/18

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsklinik (Hang, berauschende Mittel

    Auszug aus BGH, 05.08.2021 - 2 StR 442/20
    d) Im Hinblick darauf, dass die Strafkammer ? in dieser Allgemeinheit rechtlich nicht unbedenklich ? einen Hang des Angeklagten für "fraglich" gehalten hat, weil dieser "neben langen konsumfreien Phasen lediglich im Zusammenhang mit dem Eintritt belastender Lebensphasen konsumiert", weist der Senat auf die ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu den Voraussetzungen eines Hanges im Sinne von § 64 StGB hin (vgl. nur BGH, Beschluss vom 6. Juli 2018 ? 1 StR 261/18 mwN).
  • BGH, 21.08.2012 - 4 StR 311/12

    Begriff des Hanges und des symptomatischen Zusammenhangs bei Cannabisabhängigkeit

    Auszug aus BGH, 05.08.2021 - 2 StR 442/20
    Vielmehr legt schon der Umstand, dass der Angeklagte mit der Handelsmenge zugleich eine Eigenbedarfsmenge erworben oder zu erlangen versucht hat, einen solchen Zusammenhang nahe; dem steht nicht entgegen, dass er mit den gehandelten Betäubungsmitteln auch seinen Lebensunterhalt finanzierte (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 31. März 2020 - 1 StR 639/19 Rn. 10; Senat, Beschluss vom 15. Mai 2019 ? 2 StR 96/19; BGH, Beschluss vom 19. April 2018 - 3 StR 24/18; Beschluss vom 21. August 2012 ? 4 StR 311/12).
  • BGH, 20.09.2011 - 4 StR 434/11

    Rechtsfehlerhafte Ablehnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

    Auszug aus BGH, 05.08.2021 - 2 StR 442/20
    c) Über die Frage der Anordnung der Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt muss deshalb unter Beachtung des § 246a Abs. 1 Satz 2 StPO (vgl. BGH, Beschluss vom 20. September 2011 - 4 StR 434/11, NStZ 2012, 463) neu verhandelt und entschieden werden.
  • BGH, 19.04.2018 - 3 StR 24/18

    Rechtsfehlerhaftes Absehen von der Anordnung der Unterbringung in einer

    Auszug aus BGH, 05.08.2021 - 2 StR 442/20
    Vielmehr legt schon der Umstand, dass der Angeklagte mit der Handelsmenge zugleich eine Eigenbedarfsmenge erworben oder zu erlangen versucht hat, einen solchen Zusammenhang nahe; dem steht nicht entgegen, dass er mit den gehandelten Betäubungsmitteln auch seinen Lebensunterhalt finanzierte (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 31. März 2020 - 1 StR 639/19 Rn. 10; Senat, Beschluss vom 15. Mai 2019 ? 2 StR 96/19; BGH, Beschluss vom 19. April 2018 - 3 StR 24/18; Beschluss vom 21. August 2012 ? 4 StR 311/12).
  • BGH, 17.04.2019 - 2 StR 114/19

    Einziehung (Anforderungen an den Ausspruch über die Anordnung)

    Auszug aus BGH, 05.08.2021 - 2 StR 442/20
    Zutreffend hat der Generalbundesanwalt darauf hingewiesen, dass nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die einzuziehenden Gegenstände so genau anzugeben sind, dass bei allen Beteiligten und den Vollstreckungsorgangen Klarheit über den Umfang der Einziehung besteht; im Falle von Betäubungsmitteln gehört dazu die Angabe von Art und Menge des einzuziehenden Rauschgifts, die sich aus dem Urteilstenor ergeben muss (Senat, Beschluss vom 17. April 2019 - 2 StR 114/19 Rn. 3 mwN).
  • BGH, 31.03.2020 - 1 StR 639/19

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsklinik (Hang, berauschende Mittel

    Auszug aus BGH, 05.08.2021 - 2 StR 442/20
    Vielmehr legt schon der Umstand, dass der Angeklagte mit der Handelsmenge zugleich eine Eigenbedarfsmenge erworben oder zu erlangen versucht hat, einen solchen Zusammenhang nahe; dem steht nicht entgegen, dass er mit den gehandelten Betäubungsmitteln auch seinen Lebensunterhalt finanzierte (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 31. März 2020 - 1 StR 639/19 Rn. 10; Senat, Beschluss vom 15. Mai 2019 ? 2 StR 96/19; BGH, Beschluss vom 19. April 2018 - 3 StR 24/18; Beschluss vom 21. August 2012 ? 4 StR 311/12).
  • BGH, 15.05.2019 - 2 StR 96/19

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (symptomatischer Zusammenhang zwischen

    Auszug aus BGH, 05.08.2021 - 2 StR 442/20
    Vielmehr legt schon der Umstand, dass der Angeklagte mit der Handelsmenge zugleich eine Eigenbedarfsmenge erworben oder zu erlangen versucht hat, einen solchen Zusammenhang nahe; dem steht nicht entgegen, dass er mit den gehandelten Betäubungsmitteln auch seinen Lebensunterhalt finanzierte (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 31. März 2020 - 1 StR 639/19 Rn. 10; Senat, Beschluss vom 15. Mai 2019 ? 2 StR 96/19; BGH, Beschluss vom 19. April 2018 - 3 StR 24/18; Beschluss vom 21. August 2012 ? 4 StR 311/12).
  • BGH, 04.10.2023 - 3 StR 295/23

    Ergänzung des Schuldspruchs um den tateinheitlichen Besitz von Betäubungsmitteln;

    c) Unabhängig davon, dass bereits auf der Grundlage des bisherigen Rechts die Annahme eines Hangs bei dem Angeklagten nicht nahelag, sind die Voraussetzungen einer Substanzkonsumstörung im Sinne von § 64 Satz 1 StGB nF bei dem Angeklagten im maßgeblichen Zeitpunkt der tatgerichtlichen Hauptverhandlung (vgl. BGH, Beschlüsse vom 5. August 2021 - 2 StR 442/20, StV 2022, 298 Rn. 6; vom 24. Januar 2012 - 4 StR 636/11, NStZ-RR 2012, 203, 204) nicht gegeben gewesen.
  • BGH, 31.08.2022 - 2 StR 281/22

    Strafzumessung (gefährliche Körperverletzung); Unterbringung in einer

    Danach kann der erforderliche symptomatische Zusammenhang nicht ausgeschlossen werden (vgl. Senat, Beschluss vom 5. August 2021 - 2 StR 442/20, juris Rn. 5).
  • BGH, 15.02.2022 - 5 StR 401/21

    Änderung des Ausspruchs über die Einziehung von Tatgegenständen

    Die der Einziehung unterliegenden Gegenstände sind den Urteilsgründen jedoch im Einzelnen zu entnehmen (vgl. UA S. 23 unten), so dass der Senat die Urteilsformel wird ergänzen können (vgl. BGH, Beschluss vom 5. August 2021 - 2 StR 442/20, juris Rn. 3).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 03.02.2021 - 2 StR 442/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,4744
BGH, 03.02.2021 - 2 StR 442/20 (https://dejure.org/2021,4744)
BGH, Entscheidung vom 03.02.2021 - 2 StR 442/20 (https://dejure.org/2021,4744)
BGH, Entscheidung vom 03. Februar 2021 - 2 StR 442/20 (https://dejure.org/2021,4744)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,4744) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 354 Abs. 1 StPO, § 357 Satz 1 StPO, § 473 Abs. 4 StPO

  • Wolters Kluwer

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Einziehung von Betäubungsmitteln

  • rechtsportal.de

    StPO § 354 Abs. 1
    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Einziehung von Betäubungsmitteln

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 17.04.2019 - 2 StR 114/19

    Einziehung (Anforderungen an den Ausspruch über die Anordnung)

    Auszug aus BGH, 03.02.2021 - 2 StR 442/20
    Zutreffend hat der Generalbundesanwalt darauf hingewiesen, dass nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die einzuziehenden Gegenstände so genau anzugeben sind, dass bei allen Beteiligten und den Vollstreckungsorgangen Klarheit über den Umfang der Einziehung besteht; im Falle von Betäubungsmitteln gehört dazu die Angabe von Art und Menge des einzuziehenden Rauschgifts, die sich aus dem Urteilstenor ergeben muss (Senat, Beschluss vom 17. April 2019 - 2 StR 114/19 Rn. 3 mwN).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht